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Studium deutsches Steuerrecht

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Behinderten-Pauschbeträge

Übersicht der aktuellen Behinderten-Pauschbeträge

Fahrtkosten-Pauschalen

Zusätzlich werden für Aufwendungen für durch eine Behinderung veranlasste Fahrten eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale anstelle der sonst durch Einzelnachweis geltend zu machenden außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt.

Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“ beträgt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 900 EUR.

Bei Menschen mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“ beträgt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 4.500 EUR. In diesem Fall kann die Pauschale von 900 EUR nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.

ÜBER UNS

Ferenda.de stellt Studierenden des fakultativen Fachs deutsches Steuerrecht studienrelevante Informationen sowie Vorlesungsskripte zu Verfügung.

In den Rubriken >> AKTUELLES und THEMEN << werden Informationen aus der Steuergesetzgebung, der finanzgerichtliche Entscheidungen sowie aus der Finanzverwaltung bereitgestellt.

Wichtige >> LINKS << zu steuerlichen Informationen ergänzen die Informationen und dienen der eigenen Recherche nach interessanten Themen.

Die Bereiche >> VORLESUNGEN und CAMPUS << beinhalten die jeweils aktuellen Vorlesungsskripte mit Videomaterial zum Selbststudium sowie alle relevanten Informationen zur Organisation des Studiums. Diese Bereiche sind den Studierenden vorbehalten.

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