de lege ferenda

Studium deutsches Steuerrecht

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de lege ferenda

ferenda

Der lateinische Ausdruck de lege ferenda meint „nach zukünftigen Recht“ bzw. „nach einem noch zu erlassenden Gesetz“. In der Lehre wird der Ausdruck beispielsweise dann verwendet, wenn de lege lata – also nach geltendem Recht – ein Widerspruch in der Gesetzessystematik besteht und daraus abgeleitet Reformvorschläge ausgearbeitet wurden.

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