Der lateinische Ausdruck de lege ferenda meint „nach zukünftigen Recht“ bzw. „nach einem noch zu erlassenden Gesetz“. In der Lehre wird der Ausdruck beispielsweise dann verwendet, wenn de lege lata – also nach geltendem Recht – ein Widerspruch in der Gesetzessystematik besteht und daraus abgeleitet Reformvorschläge ausgearbeitet wurden.