Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet; d.h. höhere Einkommen werden auch höher besteuert (Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit). Ein konkreter Steuersatz lässt sich somit berechnen, allerdings ist dieser nicht konstant, sondern variiert mit der Einkommenshöhe. Je nachdem, ob man dabei das gesamte Einkommen oder nur eine Einkommenssteigerung betrachtet, ergeben sich unterschiedliche Steuersätze:
- Der sog. Durchschnittsteuersatz gibt an wie hoch das gesamte Einkommen besteuert wird.
- Der sog. Grenzsteuersatz gibt an wie hoch ein zusätzlich verdienter Euro besteuert wird.
- Der sog. Eingangsteuersatz gibt den niedrigsten Grenzsteuersatz an.
- Der sog. Spitzensteuersatz beschreibt den höchstmöglichen Grenzsteuersatz.