Ein Beispiel: Sie haben zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag Ihr Bruttoeinkommen bei 40.000 Euro. Das bedeutet:
- Sie müssen 1.600 Euro in den Vertrag einzahlen (4% von 40.000).
- Sie bekommen 775 Euro Zulagen (175 Euro Grundzulage + 600 Euro Kinderzulage).
- Sie tragen nur 825 Euro aus eigener Tasche (1.600 Euro abzgl. 775 Euro).
Zugleich sind Einzahlungen bis 2.100 Euro steuerfrei, senken also das zu versteuernde Einkommen. Sie können als Vorsorgeaufwendungen beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung erfolgt eine sog. Günstigerprüfung, um eine doppelte Förderung durch Zulage und Steuerersparnis zu vermeiden. Durch die vollständig ausgefüllte Anlage AV wird geprüft, was sich für den Riester-Sparer im Einzelfall mehr lohnt: die Zulagen zu bekommen oder die Beiträge abzusetzen. Dazu zieht es – stark vereinfacht ausgedrückt – vom Einkommen die Riester-Einzahlungen ab. Von dieser Steuerersparnis werden die Zulagen abgezogen. Bleibt eine positive Differenz, wird dieser Betrag von der Steuerschuld abgezogen.