de lege ferenda

Studium deutsches Steuerrecht

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Steuerarten

In Deutschland werden Steuern auf unterschiedlichste Güter, Dienstleistungen und Geschäftsvorfälle erhoben. Die Steuerarten lassen sich dabei durch unterschiedlichste Kriterien voneinander abgrenzen. Grundsätzlich lassen sich alle Steuerarten in direkte und indirekte Steuern unterteilen. Die nachfolgende Übersicht hebt die besonders praxisrelevanten Steuerarten hervor: … [Weiterlesen...]

Steuertarif

Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet; d.h. höhere Einkommen werden auch höher besteuert (Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit). Ein konkreter Steuersatz lässt sich somit berechnen, allerdings ist dieser nicht konstant, sondern variiert mit der Einkommenshöhe. Je nachdem, ob man dabei das gesamte Einkommen oder nur eine Einkommenssteigerung betrachtet, ergeben sich unterschiedliche Steuersätze: Der sog. Durchschnittsteuersatz gibt an wie hoch das gesamte Einkommen besteuert wird. Der sog. Grenzsteuersatz gibt an wie hoch ein zusätzlich verdienter Euro besteuert wird. Der sog. Eingangsteuersatz gibt den niedrigsten Grenzsteuersatz an. Der sog. Spitzensteuersatz beschreibt den höchstmöglichen Grenzsteuersatz. … [Weiterlesen...]

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist ein Steuergesetz, das grundsätzlich für alle Steuerarten gilt (allgemeines Steuerrecht). Es finden sich hier die Regelungen über das Besteuerungsverfahren von der Ermittlung der Steuern bis zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung. Die Regeln zum verfahrensrechtlichen Ablauf von Rechtsbehelfen sowie Vorschriften zum Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, zum Gemeinnützigkeitsrecht und zum Steuerschuldrecht sind weitere zentral in der AO abgebildete Themen. … [Weiterlesen...]

Gesetzgebung Die Grundsätze des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung bestimmt. Die Steuergesetzgebungshoheit, die Steuerertragshoheit sowie die Steuerverwaltungshoheit sind nach unterschiedlichen Kriterien auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Das Steuerrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst alle Rechtsnormen, die das Steuerwesen der Bundesrepublik Deutschland regeln, insbesondere das Verhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen. Steuerrechtliche Tatbestände und Rechtsbegriffe sind eigenständig zu definieren. Eine Bindung an das Zivilrecht besteht auch dann nicht, wenn in Steuergesetzen zivilrechtliche Begriffe verwendet werden (sog. Autonomie des Steuerrechts). Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinem Steuerrecht (bspw. die Abgabenordnung / die Finanzgerichtsordnung, das Bewertungsgesetz oder das Finanzverwaltungsgesetz) sowie dem besonderen Steuerrecht, das die Einzelsteuergesetze umfasst … [Weiterlesen...]

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de lege ferenda

Der lateinische Ausdruck de lege ferenda meint „nach zukünftigen Recht“ bzw. „nach einem noch zu erlassenden Gesetz“. In der Lehre wird der Ausdruck beispielsweise dann verwendet, wenn de lege lata - also nach geltendem Recht - ein Widerspruch in der Gesetzessystematik besteht und daraus abgeleitet Reformvorschläge ausgearbeitet wurden. … [Weiterlesen...]

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