Übersicht der aktuellen Behinderten-Pauschbeträge
Fahrtkosten-Pauschalen
Zusätzlich werden für Aufwendungen für durch eine Behinderung veranlasste Fahrten eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale anstelle der sonst durch Einzelnachweis geltend zu machenden außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt.
Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen “G” beträgt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 900 EUR.
Bei Menschen mit den Merkzeichen “aG”, “Bl”, “TBl” oder “H” beträgt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 4.500 EUR. In diesem Fall kann die Pauschale von 900 EUR nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.