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Rechtsänderungen 2026
Die Pendlerpauschale wird zum 1.1.2026 auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer erhöht (bisher war dieser erhöhte Kilometersatz erst ab dem 21. Entfernungskilometer anwendbar). Die Mobilitätsprämie ist weiterhin zu beachten.
Die Freigrenze für Übungsleiter sowie die Ehrenamtspauschale werden auf 3.300 Euro sowie 960 Euro erhöht.
Künftig können Beiträge an Gewerkschaften (bspw. VERDI) neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag als eigenständige Werbungskosten abgesetzt werden.
Die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden wurde angehoben.
Hinweis 4.12.2025: Der Bundesrat muss dem Gesetzt noch zustimmen.