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Sehr geehrte/r Frau/Herr……..,
Sie haben angegeben, dass Sie mehr als 100 km täglich zur Arbeit gefahren sind.
– Ist diese Angabe richtig?
– Wo ist Ihre vertragliche sog. erste Tätigkeitsstätte (im Homeoffice oder beim Arbeitgeber)?
– Bitte teilen Sie uns mit wie häufig Sie wöchentlich gefahren sind und nennen Sie uns die korrekte Wohnanschrift (Meldeadresse) im Steuerjahr.
– Hatten Sie eine (Zweit-) Wohnung am Arbeitsort?
– Vorsorglich: bei großen täglichen Entfernungen zur Arbeit fordert das Finanzamt regelmäßig Nachweise, dass die Fahrten tatsächlich durchgeführt wurden. Regelmäßig wird eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangt, die Sie ggf. bereits jetzt bei Ihrem Arbeitgeber anfordern könnten.
Bitte beachten Sie auch, dass bei Dienstreisen kein Ansatz möglich ist, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Aufwendungen (30 Cent / km und ggf. eine Tagespauschale) steuerfrei ersetzt hat.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ihr Steuerberater-Team
Bearbeitungshinweis:
Jeder Arbeitsnehmer hat grundsätzlich nur eine sog. erste Tätigkeitsstätte (lt. seinem Arbeitsvertrag). Die Fahrten dorthin sind als Fahrten Wohnung / Arbeit zu erfassen. Hier sind die Entfernungskilometer (einfache Strecke) zu erfassen.
Fahrten zu anderen Orten sind regelmäßig sog. Dienstreisen. Diese sind nicht zusammen mit den Fahrten Wohnung / Arbeit zu erfassen, sondern gesondert als Dienstreisen. Bei Dienstreisen sind dann grundsätzlich 30 Cent je gefahrenen Kilometer steuerlich abziehbar. Da Arbeitgeber Kilometer die ein Arbeitnehmer mit seinem Privat-PKW bei Dienstreisen fährt in den allermeisten Fällen mit 30 Cent / km erstattet, kann der Arbeitnehmer in den meisten Fällen keine Aufwendungen mehr geltend machen.