Gesetzgebung
Die Grundsätze des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung bestimmt. Die Steuergesetzgebungshoheit, die Steuerertragshoheit sowie die Steuerverwaltungshoheit sind nach unterschiedlichen Kriterien auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt.
Das Steuerrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst alle Rechtsnormen, die das Steuerwesen der Bundesrepublik Deutschland regeln, insbesondere das Verhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen. Steuerrechtliche Tatbestände und Rechtsbegriffe sind eigenständig zu definieren. Eine Bindung an das Zivilrecht besteht auch dann nicht, wenn in Steuergesetzen zivilrechtliche Begriffe verwendet werden (sog. Autonomie des Steuerrechts).
Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinem Steuerrecht (bspw. die Abgabenordnung / die Finanzgerichtsordnung, das Bewertungsgesetz oder das Finanzverwaltungsgesetz) sowie dem besonderen Steuerrecht, das die Einzelsteuergesetze umfasst (bspw. das Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz, die Umsatzsteuer).
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Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig.
Das Bundesministerium der Finanzen ist die oberste Steuerbehörde der Bundesfinanzverwaltung. In den Bundesländern sind es die jeweiligen Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörden sowie die Finanzämter vor Ort, die für die Erhebung bzw. Verwaltung der Steuern primär zuständig sind. Zölle und Verbrauchsteuern werden hingegen durch die (Bundes-) Zollverwaltung verwaltet.
Link zum Bundesministerium der Finanzen (u.a. wg. BMF-Schreiben)
Link zum Bundessteuerblatt (Teil I wegen der BMF-Schreiben, Teil II wegen der anzuwendenden Rechtsprechung)
Link zum Bundeszentralamt für Steuern (u.a. zuständig für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug, Bundesbetriebsprüfung)
Kontakt-Daten der Finanzämter.
Rechtsprechung
Der Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit ist anders als bei der übrigen Gerichtsbarkeit (nur) zweistufig: Es gibt derzeit 18 Finanzgerichte in den 16 Bundesländern und nur einen Bundesfinanzhof in München, der über Revisionsverfahren entscheidet.
Der Europäische Gerichtshof ist in Bezug auf das Steuerrecht für die einheitliche Auslegung des EU-Rechts zuständig und hat u.a. sehr starken Einfluss was die Vereinheitlichung der umsatzsteuerlichen Vorschriften der Mitgliedsstaaten angeht.
Link zum Bundesfinanzhof (u.a. wegen BFH-Entscheidungen sowie anhängigen Verfahren)
Link zu Europäischer Gerichtshof
Link zum Bundessteuerblatt (in Teil II sind die Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, die die Finanzverwaltung allgemein anwendet)