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Studium deutsches Steuerrecht

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Lohnsteuerklassen

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Lohnsteuerklassen im Überblick

  • Es gibt verschiedene Steuerklassen: von Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6. Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Arbeitgeber einbehalten wird.
  • Steuerklasse I – Unverheiratete (Einzelveranlagungen)
    Steuerklasse II – Alleinerziehende (Einzelveranlagungen mit Kind)
    Steuerklasse III – Verheiratete (regelmäßig der Partner mit dem höheren Lohn)
    Steuerklasse IV – Verheiratete (regelmäßig bei ähnlich hohem Lohn)
    Steuerklasse V – Verheiratete (regelmäßig der Partner mit dem niedrigeren Lohn)
    Steuerklasse VI – Immer wenn jemand einen zweiten Job hat
  • Die Lohnsteuer ist immer eine Vorauszahlung. Die tatsächliche Einkommensteuer wird erst errechnet, wenn wir die Steuererklärung erstellen. D.h. das die Höhe der Erstattung durchaus von der Wahl der Steuerklasse abhängt.

ÜBER UNS

Ferenda.de stellt Studierenden des fakultativen Fachs deutsches Steuerrecht studienrelevante Informationen sowie Vorlesungsskripte zu Verfügung.

In den Rubriken >> AKTUELLES und THEMEN << werden Informationen aus der Steuergesetzgebung, der finanzgerichtliche Entscheidungen sowie aus der Finanzverwaltung bereitgestellt.

Wichtige >> LINKS << zu steuerlichen Informationen ergänzen die Informationen und dienen der eigenen Recherche nach interessanten Themen.

Die Bereiche >> VORLESUNGEN und CAMPUS << beinhalten die jeweils aktuellen Vorlesungsskripte mit Videomaterial zum Selbststudium sowie alle relevanten Informationen zur Organisation des Studiums. Diese Bereiche sind den Studierenden vorbehalten.

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