Gesetzgebung Die Grundsätze des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung bestimmt. Die Steuergesetzgebungshoheit, die Steuerertragshoheit sowie die Steuerverwaltungshoheit sind nach unterschiedlichen Kriterien auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Das Steuerrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst alle Rechtsnormen, die das Steuerwesen der Bundesrepublik Deutschland regeln, insbesondere das Verhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen. Steuerrechtliche Tatbestände und Rechtsbegriffe sind eigenständig zu definieren. Eine Bindung an das Zivilrecht besteht auch dann nicht, wenn in Steuergesetzen zivilrechtliche Begriffe verwendet werden (sog. Autonomie des Steuerrechts). Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinem Steuerrecht (bspw. die Abgabenordnung / die Finanzgerichtsordnung, das Bewertungsgesetz oder das Finanzverwaltungsgesetz) sowie dem besonderen Steuerrecht, das die Einzelsteuergesetze umfasst … [Weiterlesen...]