Der Einkommensteuertarif bedingt die sog. kalte Progression bei der Steuermehreinnahmen nur deshalb entstehen, weil die Einkommen inflationsbedingt steigen und damit durch den progressiven Einkommensteuertarif bei unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung führt.
Zum Ausgleich der kalten Progression für das Jahr 2016 wäre der Einkommensteuertarif bei einer angenommenen Inflation von 0,62% entsprechend zu verschieben. Für 2017 wird ebenfalls eine Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte empfohlen und zwar bei einer erwarteten höheren Inflationsrate.
Quelle: Bundestag/Steuerprogressionsbericht