Die rumänische Regierung hat bereits im Jahr 2017 die Einführung eines sog. Split-Payment-Systems beschlossen. Diese Neuerung dient der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und soll dadurch erreicht werden, in dem künftig der Zahlungsverkehr zwischen Steuerpflichtigen besser kontrolliert wird.
Das neue Gesetz sieht daher vor, dass bereits seit 2018 Leistungsempfänger den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag auf ein spezielles Steuerkonto des Leistenden überweisen müssen. Verpflichtet soll das zusätzliche Steuerkonto für alle Unternehmer sein, die entweder in Rumänien ansässig oder dort für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind.
Ein Verstoß des Leistungsempfängers kann mit einer Strafe in Höhe von 50% des auf das Konto zu zahlenden Betrags geahndet werden.