WaB-Listen bearbeiten
Steuererklärungen, die bereits länger als sechs Monate beim Finanzamt eingereicht sind und bei denen noch keine Veranlagung erfolgt ist, d.h. noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, sind zu überprüfen.
Hier geht es zur Arbeitsanleitung (Stand 18.7.2024)