_ Verzinsung bei Aussetzung der Vollziehung verfassungswidrig? Der Bundesfinanzhof frägt beim Bundesverfassungsgericht, ob die Höhe der Verzinsung für den Zeitraum von 2019 bis zum 15.4.2021 mit dem Grundgesetz vereinbar ist? Die Zinsberechnung bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) wird hier mit 0,5 Prozent pro Monat berechnet. Hintergrund zur Fälligkeit von Steuerzahlungen bei Einspruch Auch bei Einspruch gegen den Steuerbescheid muss die Steuerschuld bezahlt werden. Im Steuerrecht gibt es grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (Fiskalinteresse des Staates). Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids gewährt das Finanzamt auf (weiteren) Antrag jedoch die Aussetzung der Vollziehung (AdV). Der Steuerpflichtige muss dann die Steuer zunächst nicht zahlen Wenn der Einspruch jedoch endgültig ohne Erfolg bleibt muss er die Steuer „nachträglich“ zahlen und diese für die Dauer der AdV mit monatlich 0,5 % (effektiv 6 % pro Jahr) … [Weiterlesen...]
Grundsteuerreform – Grundstücksarten
Bei bebauten Grundstücken unterscheidet das Bewertungsgesetz für Zwecke der Neuberechnung der Grundsteuer auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 sieben verschiedene Grundstücksarten. Die Abgrenzung der Grundstücksarten ist grundsätzlich nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche vorzunehmen. Abzustellen ist auf die tatsächliche Nutzung der Haupträume zum Feststellungszeitpunkt. EinfamilienhäuserEs liegt nur eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne vor. Die Mitbenutzung zu Nichtwohnzwecken, insbesondere zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken, zu weniger als 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, ist für die Einordnung als Einfamilienhaus unschädlich, wenn die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wochenendhäuser, die während des ganzen Jahres bewohnbar sind, können Einfamilienhäuser sein.ZweifamilienhäuserFür Zweifamilienhäuser gelten die Ausführungen zu den Einfamilienhäusern sinngemäß. Das … [Weiterlesen...]
Behinderten-Pauschbeträge
Übersicht der aktuellen Behinderten-Pauschbeträge Fahrtkosten-Pauschalen Zusätzlich werden für Aufwendungen für durch eine Behinderung veranlasste Fahrten eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale anstelle der sonst durch Einzelnachweis geltend zu machenden außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt. Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" beträgt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 900 EUR. Bei Menschen mit den Merkzeichen "aG", "Bl", "TBl" oder "H" beträgt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 4.500 EUR. In diesem Fall kann die Pauschale von 900 EUR nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. … [Weiterlesen...]
Lohnsteuerklassen
_ Lohnsteuerklassen … [Weiterlesen...]