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Steuererklärungen, die bereits länger als sechs Monate (ideal wäre länger als drei Monate) beim Finanzamt eingereicht sind und bei denen noch keine Veranlagung erfolgt ist, d.h. noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, sind zu überprüfen.
Hier geht es zur Arbeitsanleitung (Stand 8.10.2024)