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Studium deutsches Steuerrecht

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Grundsteuerreform – Grundstücksarten

Bei bebauten Grundstücken unterscheidet das Bewertungsgesetz für Zwecke der Neuberechnung der Grundsteuer auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 sieben verschiedene Grundstücksarten. Die Abgrenzung der Grundstücksarten ist grundsätzlich nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche vorzunehmen. Abzustellen ist auf die tatsächliche Nutzung der Haupträume zum Feststellungszeitpunkt. EinfamilienhäuserEs liegt nur eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne vor. Die Mitbenutzung zu Nichtwohnzwecken, insbesondere zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken, zu weniger als 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, ist für die Einordnung als Einfamilienhaus unschädlich, wenn die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wochenendhäuser, die während des ganzen Jahres bewohnbar sind, können Einfamilienhäuser sein.ZweifamilienhäuserFür Zweifamilienhäuser gelten die Ausführungen zu den Einfamilienhäusern sinngemäß. Das … [Weiterlesen...]

Anlage AV (Riester)

Ein Beispiel: Sie haben zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag Ihr Bruttoeinkommen bei 40.000 Euro. Das bedeutet: Zugleich sind Einzahlungen bis 2.100 Euro steuerfrei, senken also das zu versteuernde Einkommen. Sie können als Vorsorgeaufwendungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung erfolgt eine sog. Günstigerprüfung, um eine doppelte Förderung durch Zulage und Steuerersparnis zu vermeiden. Durch die vollständig ausgefüllte Anlage AV wird geprüft, was sich für den Riester-Sparer im Einzelfall mehr lohnt: die Zulagen zu bekommen oder die Beiträge abzusetzen. Dazu zieht es – stark vereinfacht ausgedrückt – vom Einkommen die Riester-Einzahlungen ab. Von dieser Steuerersparnis werden die Zulagen abgezogen. Bleibt eine positive Differenz, wird dieser Betrag von der Steuerschuld abgezogen. … [Weiterlesen...]

Behinderten-Pauschbeträge

Übersicht der aktuellen Behinderten-Pauschbeträge Fahrtkosten-Pauschalen Zusätzlich werden für Aufwendungen für durch eine Behinderung veranlasste Fahrten eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale anstelle der sonst durch Einzelnachweis geltend zu machenden außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt. Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" beträgt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 900 EUR. Bei Menschen mit den Merkzeichen "aG", "Bl", "TBl" oder "H" beträgt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 4.500 EUR. In diesem Fall kann die Pauschale von 900 EUR nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. … [Weiterlesen...]

Mustertexte (1st level)

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Erklärung | Ausfüllhilfen

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