Wenn Steuerpflichtige Mitglied in der (evangelischen oder katholischen) Kirche sind, setzten regelmäßig die Finanzämter mit dem Einkommensteuerbescheid auch die Kirchensteuer fest. Die Ausnahme ist Bayern, … [Weiterlesen...]
Mustertexte (Team Stuttgart)
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Gründe … [Weiterlesen...]
Einkommensteuer
Kapitaleinkünfte Vermietungen (Teil 2) Selbständige / nichtselbständige Einkünfte Gewerbliche Einkünfte Vermietungen (Teil 1) … [Weiterlesen...]
Steuererklärung eingereicht
Erklärung nicht eingegangen / eingereicht Sehr geehrter Herr _____________,wir haben Ihre Einkommensteuer-Erklärung _____ unter der Tele-Nummer ____ am __.__.____, beim Finanzamt ______________ eingereicht. Eine Steuernummer liegt uns nicht vor. Diese ist für die Einreichung auch nicht notwendig, da die Zuordnung beim Finanzamt über die mitgeteilte Steuer-Ident-Nummer erfolgt.Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt nicht in allen Fällen zeitnah eingehende Steuererklärungen bearbeitet. Eine Bearbeitung beim Finanzamt darf bis zu sechs Monate dauern. Wir erinnern das Finanzamt spätestens sechs Monate nach Einreichung der Steuererklärung an die Bearbeitung.Melden Sie sich gerne bei weiteren Fragen.Viele GrüßeIhr Steuerberater-Team … [Weiterlesen...]
Bereits veranlagt
Das Steuerjahr ist bereits veranlagt / ein Einkommensteuerbescheid liegt bereits vor Sehr geehrter Herr _____________,Sie haben uns über die Zasta-Plattform mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung beauftragt und wir haben wie vereinbart (vgl. Sie hier das Ihnen vorliegende Angebot) Ihre Steuererklärung erstellt. Nach der Einreichung der Einkommensteuererklärung mussten wir leider erfahren, dass Sie bereits eine Steuererklärung eingereicht haben bzw. das Finanzamt bereits einen Steuerbescheid erlassen hat. Das Finanzamt wird deshalb das von uns ermittelte Steuergeld nicht (nochmals) ausbezahlen.Über die Zasta-Plattform wurde unsere Dienstleistung wie vereinbart abgerechnet. Wenngleich wir verstehen, dass das Honorar für Sie - ohne die erwartete Steuererstattung - eine unangenehme Belastung darstellt, können wir leider die Umstände die zu dieser Situation geführt haben nicht vertreten. Unsere Leistung wurde wie vereinbart erbracht, weshalb wir auch nicht auf unser Honorar … [Weiterlesen...]
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