Sepa-Lastschrifteinzug … [Weiterlesen...]
Zinsbescheid bearbeiten
Zinsbescheide werden in Ausnahmefällen gesondert vom Einkommensteuerbescheid versendet. … [Weiterlesen...]
Forum für Ihre Fragen
Liebe Studierende, hier haben Sie die Möglichkeit Fragen zu den Vorlesungen zu stellen, die wir ihnen bestmöglichst gerne beantworten. Viel Erfolg und Freude beim Studium des deutschen Steuerrechts! … [Weiterlesen...]
Rückblick in eigener Sache
Die ersten Absolventen des Faches "Deutsches Steuerrecht an der UBB" haben erfolgreich Ihr Zertifikat erworben. Wir blicken zurück auf zwei Semester der Lehre zum deutschen Einkommensteuer-, Bilanzsteuer- und Umsatzsteuerrecht sowie Vorlesungen im Bereich des formellen Steuerrechts (Abgabenordnung). Waren die Themen zu Beginn für die deutschsprachigen Studierenden noch unbekannt und auf den ersten Blick ohne Zusammenhang, so hat sich im Laufe der beiden Semester wie bei einem Puzzle ein Gesamtbild ergeben. Die Verknüpfungen der Umsatzsteuer mit der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung oder die Regelungen etwa zur Korrektur von Steuerbescheiden in ihrer Anwendung auf die unterschiedlichen Steuerarten wurden zu vertrauten Themen. Wir freuen uns gemeinsam mit diesem fakultativen Angebot den besonders engagierten Studierenden aus den Bereichen Accounting und Recht eine Möglichkeit zur Spezialisierung anbieten zu können, die als Ergänzung zu einer späteren beruflichen Tätigkeit sowohl in … [Weiterlesen...]
VAT Split Payment
Die rumänische Regierung hat bereits im Jahr 2017 die Einführung eines sog. Split-Payment-Systems beschlossen. Diese Neuerung dient der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und soll dadurch erreicht werden, in dem künftig der Zahlungsverkehr zwischen Steuerpflichtigen besser kontrolliert wird. Das neue Gesetz sieht daher vor, dass bereits seit 2018 Leistungsempfänger den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag auf ein spezielles Steuerkonto des Leistenden überweisen müssen. Verpflichtet soll das zusätzliche Steuerkonto für alle Unternehmer sein, die entweder in Rumänien ansässig oder dort für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind. Ein Verstoß des Leistungsempfängers kann mit einer Strafe in Höhe von 50% des auf das Konto zu zahlenden Betrags geahndet werden. … [Weiterlesen...]
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