Die rumänische Regierung hat bereits im Jahr 2017 die Einführung eines sog. Split-Payment-Systems beschlossen. Diese Neuerung dient der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und soll dadurch erreicht werden, in dem künftig der Zahlungsverkehr zwischen Steuerpflichtigen besser kontrolliert wird. Das neue Gesetz sieht daher vor, dass bereits seit 2018 Leistungsempfänger den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag auf ein spezielles Steuerkonto des Leistenden überweisen müssen. Verpflichtet soll das zusätzliche Steuerkonto für alle Unternehmer sein, die entweder in Rumänien ansässig oder dort für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind. Ein Verstoß des Leistungsempfängers kann mit einer Strafe in Höhe von 50% des auf das Konto zu zahlenden Betrags geahndet werden. … [Weiterlesen...]
Stimmen der Absolventen
Die Absolventen des Moduls Steuerrecht berichten über Ihre Erfahrungen mit dem einjährigen Studium des deutschen Steuerrechts. Das Dozententeam bedankt sich für diese Empfehlungen und wünscht allen teilnehmenden Studierenden viel Erfolg bei ihrem weiteren beruflichen Werdegang. PATRICIA, Studentin an der Fakultät für Jura der Universität "Babes-Bolyai" in Klausenburg: "Ich studiere Jura und habe in meinem dritten Studienjahr über dieses Modul erfahren. Ich hatte schon rumänisches Steuerrecht studiert und war neugierig um zu wissen, welches die Unterschiede und die Gemeinsamkeiten zwischen den zwei Länder sind. Ein großer Vorteil war, dass Lehrer aus Deutschland das Fach unterrichtet haben. Die Dozenten waren sehr freundlich, der Unterricht war auch sehr interessant, interaktiv und spannend. Noch mehr, die Lehrer haben uns gezeigt und gelehrt, wie wir die Gesetze benutzen und verstehen sollen. Deswegen war es leichter alle Teile des Steuerrechts und selbstverständlich das … [Weiterlesen...]
Steuerlast im internationalen Vergleich
Die Belastung der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben gehört Deutschland im OECD-Vergleich weiterhin zu den Spitzenreitern und über dem OECD-Durchschnitt. Dies liegt vor allem an den vergleichsweise hohen Sozialabgaben, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Der folgende Ländervergleich zeigt die Abgabenlast für unterschiedliche familiäre Situationen auf: … [Weiterlesen...]
Umsatzsteuer in der EU
Die Regelungen der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung unterliegen einer kontinuierlichen Anpassung. Ein wichtiger Grund hierfür ist die Bekämpfung von sog. Umsatzsteuerkarusellen, bei denen Umsatzsteuer ungerechtfertigt als Vorsteuer geltend gemacht wird. Auf betrügerische Weise entsteht so ein hoher Steuerschaden, den die EU-Kommission im Rahmen der Umsetzung eines Aktionsplans (PDF) zukünftig verhindern will. B2B-Lieferungen im europäischen Umsatzsteuerrecht Es liegen verschiedene Legislativvorschläge für die Errichtung eines einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraums vor. Ein Aspekt betrifft den grenzüberschreitenden EU-Handel (Business-to-business Lieferungen von Gegenständen). Zwei Themen wurden hierbei mit noch offenem Ausgang erörtert: • Einführung des Qualitätsmerkmals „CTP“ • Weiterentwicklung des „MOSS“ Einführung eines neuen Qualitätsmerkmals "CTP" für Unternehmer Ein einheitliches Umsatzsteuersystem der EU sieht eine konsequente Umsetzung des … [Weiterlesen...]
Dauernde Wertminderung
Die Finanzrichter haben entschieden, wann bei einem Fremdwährungsdarlehen von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen ist. Dies ist der Fall, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet. Entscheidungsfall Im zu entscheidenen Fall wurde im August 2006 ein unbefristetes verzinsliches Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen, dessen Rückzahlungsbetrag nach dem damaligen Umrechnungskurs passiviert wurde. In der Folge war Wert des Franken gegenüber dem Euro deutlich gestiegen war, weshalb der Bilanzausweis der Verbindlichkeit von 2008 bis 2010 im Wege einer Teilwertzuschreibung erhöht wurde. Die hierdurch verursachte Gewinnminderung erkannte das Finanzamt nicht an. Es bewertete das Darlehen weiterhin mit dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag, weil bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nicht mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden könne, ob die … [Weiterlesen...]