Die Fahrten zwischen der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern bzw. der Betriebsstätte bei Selbständigen können nicht unbeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof hatte diese beschränkte Abzugsfähigkeit in Höhe von regelmäßig 30 Cent je Entfernungskilometer zu überprüfen. Nun liegt das Urteil vor. Pendler, die mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen weiterhin die sog. Entfernungspauschale anwenden. Im Urteilsfall machte ein Angestellter mit Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Kosten von unstreitig 44 Cent pro Kilometer geltend. Das Finanzamt verweigerte unter Verweis auf die sog. die Entfernungspauschale die Anerkennung der Kosten, die über 30 Cent pro Kilometer lagen. Der Kläger machte geltend, dass die Fahrtkosten von Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzten in voller Höhe anerkannt … [Weiterlesen...]
Neue Korrekturvorschrift nach § 173a AO
Nach der neuen gesetzlichen Vorschrift sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Die Korrekturvorschrift wirkt hierbei sowohl bei Änderungen zuungunsten als auch zugunsten des Steuerpflichtigen. Der neue § 173a AO ergänzt und erweitert somit die steuerlichen Korrekturnormen für bestandskräftige Steuerbescheide, wie etwa Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerbescheide und zwar unabhängig von der Berichtigungsmöglichkeit wegen offenbarer Unrichtigkeiten nach § 129 AO. Der Anwendungsereich bezieht sich auf insbesondere Rechtschreibfehler, Wortverwechselungen, Wortauslassungen oder fehlerhafte Übertragungen. Schreib- als auch Rechenfehler müssen nach Auffassung des Gesetzgebers und der … [Weiterlesen...]
Steuertrends
Die Europäische Kommission berichtet über Steuertrends in der Europäischen Union. Der Bericht enthält detaillierte statistische und ökonomische Analyse der Steuersysteme in den EU-Mitgliedstaaten Hier finden Sie einen Auszug, der sich direkt auf Deutschland bezieht. Es sind die wichtigsten Steuerindikatoren in Prozent des BIP für die Jahre 2002 bis 2014 präsentiert. Die Daten werden ergänzt durch Information zu den jüngsten Steuerreformen in jedem Land und den Eckpunkten der wichtigsten nationalen Steuern wie der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer, den Sozialabgaben und den Verbrauchssteuern. Quelle: Europäische Kommission online … [Weiterlesen...]
Existenzminimum festgelegt
Die Bundesregierung hat das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für die Jahre 2017 und 2018 neu festgelegt. Das Existenzminimum für einen Erwachsenen beträgt somit im Jahr 2017 8.820 € und im Jahr 2018 9.000 €. Für Kinder wird das sächliche Existenzminimum für 2017 auf 4.716 € und für 2018 auf 4.788 € festgelegt. Quelle: Bundestag/Existenzminimumbericht … [Weiterlesen...]
Steuerprogressionsbericht
Der Einkommensteuertarif bedingt die sog. kalte Progression bei der Steuermehreinnahmen nur deshalb entstehen, weil die Einkommen inflationsbedingt steigen und damit durch den progressiven Einkommensteuertarif bei unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung führt. Zum Ausgleich der kalten Progression für das Jahr 2016 wäre der Einkommensteuertarif bei einer angenommenen Inflation von 0,62% entsprechend zu verschieben. Für 2017 wird ebenfalls eine Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte empfohlen und zwar bei einer erwarteten höheren Inflationsrate. Quelle: Bundestag/Steuerprogressionsbericht … [Weiterlesen...]